Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

(Stand: Mai 2022)

1. Öffnungszeiten

Das Schwimmbad ist zwischen Mai und September geöffnet.

Für Nichtmitglieder:
Dienstag – Freitag 12-20 Uhr
Wochenende, Ferientage, Feiertage 10-20 Uhr
An Schlechtwettertagen geschlossen

Für Mitglieder:
Mai – September, auch bei Schlechtwetter 7-20 Uhr

Einlass bis 19:00 Uhr, Verlassen des Wassers bis spätestens 19:45 Uhr

2. Preise

Es gilt die aktuelle Preisliste

3. Baderegeln

  • Verhalten Sie sich rücksichtsvoll und behandeln Sie das Bad pfleglich.
  • Nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause. Halten Sie die Liegewiese, den Sanitär-, Umkleide- und Kioskbereich sauber.
  • Gegenstände aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mit ins Bad gebracht werden.
  • Das Springen vom Beckenrand ist nicht gestattet. Springen Sie vom Sprungfelsen ins Wasser. Versichern Sie sich vor dem Springen, dass der entsprechende Schwimmbereich frei ist.
  • Badegäste mit Schwimmhilfen dürfen sich nur im Nichtschwimmerbereich aufhalten.
  • Die Biotop-/Filterbereiche im Wasser und im oberen Teil des Bades dürfen nicht betreten werden.
  • Kiesel, Steine und Abfälle dürfen nicht ins Wasser bzw. in die Biotop-/Filterbereiche geworfen werden
  • Kleinkinder müssen Windeln bzw. Badekleidung tragen.
  • Lassen Sie Ihre Tiere zu Hause und füttern Sie keine Tiere.

4. Zutrittsbeschränkungen und -bestimmungen

  • Witterungsbedingt kann die Öffnungszeit verändert, verkürzt oder das Bad geschlossen werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
  • Die Badeaufsicht kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
  • Der Zutritt ist nicht gestattet für:
    i) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    ii) Personen, die an einer meldepflichtigen Krankheit (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
  • Kinder unter 10 Jahren ist die Benutzung des Naturbades nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
  • Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
  • Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
  • Minderjährigen Familienmitgliedern ist die Benutzung des Bades außerhalb der „Öffnungszeiten für Nichtmitglieder“ nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.

5. Verhalten im Wasser

  • Der Sprungfelsen kann benutzt werden, wenn dieser freigegeben ist. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr.
  • Die Rutsche kann benutzt werden, wenn diese freigegeben ist. Das Rutschen geschieht auf eigene Gefahr

6. Fotografieren und Filmen

  • Das Fotografieren und Filmen, auch mit mobilen Endgeräten, ist nicht gestattet.
  • Ausnahmen davon sind möglich, wenn keine kommerziellen Interessen verfolgt werden und die Persönlichkeitsrechte von Dritten nicht berührt werden. Ausnahmen werden vom Personal vor Ort auf Anfrage erteilt. Eine vorherige Genehmigung durch den Vorstand bedarf das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke und für die Presse.

7. Schließfachnutzung

  • Die Nutzung eines Wertschließfaches gilt nur für einen Tag. Verschlossene Schließfächer werden nach Betriebsschluss vom Badpersonal geöffnet.
  • Bei der Nutzung eines Wertschließfaches werden alle mit der Nutzung verbundenen Pflichten vom Nutzer getragen. Es entstehen hierdurch keine Ansprüche gegen den Badbetreiber. Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 25,- € erhoben.

8. Spindnutzung

Die Spinde befinden sich im oberen und hinteren Geländeteil des Bades und können ausschließlich durch Vereinsmitglieder gemietet werden.

9. Hausrecht

Das Hausrecht wird von der Badeaufsicht und dem Vorstand Furtherbad ausgeübt.

10. Haftung

  • Die Badegäste benutzen das Freibad auf eigene Gefahr. Die Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  • Für Mitglieder gilt der im Mitgliedsantrag unterzeichnete Haftungsausschluss.

11. Ausnahmen von obigen Bestimmungen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.